Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
-
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die
vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers finden auch dann keine
Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich
widersprechen.
Angebote, Bestellungen und Liefervertrag
-
Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen
Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen
Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden
haben keine Gültigkeit.
-
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke
uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen
sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
-
Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben
bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der
Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne
gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort zu
nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu
vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten
Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
-
Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung
von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche
änderungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und
kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße, Gewichte,
Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind
für die Ausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich bestätigt werden.
-
Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten
zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden
die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils
gültigen Sätzen für überstunden, Wochenend-,
Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von
Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der
Installationshilfen werden gesondert berechnet.
-
Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10 Wochen
vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei
innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen
behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware
zu liefern und zu berechnen.
-
Sofern bei Softwarelieferungen im Handbuch eine Lizenzvereinbarung
abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich
gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so
ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
-
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören
Schaltpläne, Sourcecodes, Sourcecodedokumentation und weitere
technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.
Preise und Zahlung
-
Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich der am
Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich
Verpackung, Versandkosten und Versicherung in EURO.
-
In unseren Preisen sind etwaige Kosten für Zoll, Einfuhr oder
Sonderabwicklung bei Versand in Länder ausserhalb der Europäischen
Gemeinschaft nicht enthalten. Diese müssen vollständig vom Käufer
übernommen werden.
-
Rechnungsregulierung per Scheck oder Wechsel erfolgt nur
erfüllungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen
Zustimmung. Der Käufer trägt alle mit den Wechseln und
Schecks zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die
Rechtzeitigkeit des Protestes.
-
Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers
ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen,
gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer
Rückhaltung der Zahlung.
-
Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in
Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu
erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
-
Bei Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO behalten wir
uns folgende Zahlungsbedingungen vor: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3
bei Versandbereitschaft der Ware und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsstellung.
Lieferzeit
-
Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich
eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten
Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei
Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend,
wenn sie von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in
diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware
rechtzeitig versandt worden ist.
-
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung,
sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu
vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits
vorliegenden Verzugs entstehen. Bei Geschäftsabschlüssen mit
Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen
uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung
oder Rücktritt vom Vertrag wegen überschreitung nicht
zulässig. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen
Bestimmungen.
-
Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so kann
der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem
Käufer wegen einer Verzögerung, die in Folge unseres
Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede
volle Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5%
vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
genutzt werden kann.
Gefahrenübergang und Versand
-
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf
den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere
Leistungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen
haben.
-
Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der
Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
-
Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch
uns nach seinen Wünschen versichert.
-
Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach
bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkosten berechnet.
Gewährleistung
-
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und
Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen
Stand der Technik für die Dauer von 36 Monaten ab Ankunft der
Sendung am Bestimmungsort. Die Feststellung solcher Mängel ist
uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen wegen
unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind
unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware,
schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von
Beanstandungen und Mängelrügen sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede
verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir zunächst über
die Beanstandungen verhandelt haben.
-
Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss
weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile
unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern lassen, neu
liefern oder durch Gutschrift ausgleichen. Dabei bezieht sich die
unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf
eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer
und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen.
-
Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen
sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen
Kostensätzen Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen des Monteurs,
nicht jedoch die Arbeitszeit und die Ersatzteile.
-
Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt
die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse
beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen.
-
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
-
Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen,
trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln
nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in
unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand
ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne
unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder
der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des
Gegenstandes nicht befolgt.
-
Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von
fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft
verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von uns
ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische
oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den
Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß,
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei
Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird
keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser
Verschulden zurückzuführen sind.
-
Für etwa seitens des Käufers oder Dritter
unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung
vorgenommene änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auch an
Software -,die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem
Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen ausgeschlossen.
-
Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen
und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu
geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung
befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung
beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft
mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist
für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die
Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten
Betriebsunterbrechung verlängert.
-
Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die
Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden
Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers
besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der
Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des
Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche
des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am
Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in
Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Eigentumsvorbehalt
-
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus
früheren Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer
entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch
dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der
Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers
vorübergehend ausgeglichen werden sollte. Die Be- oder
Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets in unserem
Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
-
Bei Verbindung mit anderen Gegenständen gelten die für uns
entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an uns
abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher
Bestandteil in die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der
Käufer schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen
sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns ab. Die
Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den
Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes
zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer
Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Erfolgt
Weiterverkauf mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem
Gesamtpreis oder haben wir nur Miteigentum, so tritt der Käufer
schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die
dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an uns
ab; eine an uns abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem
Käufer verbleibenden Restforderung.
-
Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der
Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht
verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter
auf die Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu
verständigen; der Käufer hat auf Verlangen sämtliche
erforderlichen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer
ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu
verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt, die aus
einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen
einzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Drittabnehmer zu benennen. Wir
sind jederzeit berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen
selbst einzuziehen.
-
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvorbehalt
entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich nochmals nach Eingang bei uns
widersprechen. übersteigt der Wert der uns eingeräumten
Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf
Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der
überschießenden Sicherheiten verpflichtet.
-
Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand während des
Bestehens der Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,
Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon
Anzeige zu machen. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, auf
Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen.
-
Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis
zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeit
(z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im
Interesse des Käufers eingegangen sind.
Haftung
-
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen
Bedingungen getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche
des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von
Körperschäden und Gesundheitsschäden sowie für den
Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der
verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftpflichtgesetzes
beruhen.
Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz
-
Jedes Produkt, dass bei uns bestellt wird, kann vom Käufer
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an uns zurückgeben
werden. Die Angabe einer Begründung für die Rücksendung
ist nicht notwendig. Zur Wahrung der Frist genügt das
rechtzeitige Absenden der Ware, die Rückgabefrist beginnt mit dem
Tag des Eingangs des Produktes beim Käufer.
-
Der Rücksendung ist eine Rechnungskopie und ein Vermerk
beizufügen, dass der Käufer von seinem Rückgaberecht
Gebrauch machen will - der Verkäufer erstattet dem Käufer
dann den Kaufpreis ohne Versandkosten oder verrechnet den Betrag mit
einer Neubestellung.
-
Bei Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind,
wird vom Verkäufer eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.
Gerichtsstand
-
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist,
bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar
sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer
Firma oder der Sitz des Käufers.
Schlussbestimmungen
-
Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Deutsches
Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer
uneingeschränkte Anwendung.
-
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen
Bestimmungen wirksam. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt
eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende
wirksame Bestimmung als vereinbart.
▲