Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
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    Für alle Lieferungen und Leistungen gelten
    ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und
    Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
    Käufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen
    nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
  
 
Angebote, Bestellungen und Liefervertrag
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    Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen
    Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen
    Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden
    haben keine Gültigkeit.
  
 
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    An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen
    behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke
    uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht
    zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen
    sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen
    unverzüglich zurückzugeben.
  
 
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    Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben
    bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der
    Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne
    gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort zu
    nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche
    schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu
    vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten
    Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
  
 
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    Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung
    von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche
    änderungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche
    Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
    Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach
    unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und
    kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße, Gewichte,
    Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind
	   für die Ausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns
    ausdrücklich bestätigt werden.
  
 
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    Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten
    zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden
    die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils
    gültigen Sätzen für überstunden, Wochenend-,
    Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von
    Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der
	   Installationshilfen werden gesondert berechnet.
  
 
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    Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10 Wochen
    vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei
    innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen
    behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware
    zu liefern und zu berechnen.
  
 
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    Sofern bei Softwarelieferungen im Handbuch eine Lizenzvereinbarung
    abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich
    gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so
    ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
  
 
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    Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören
    Schaltpläne, Sourcecodes, Sourcecodedokumentation und weitere
    technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.
  
 
Preise und Zahlung
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    Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich der am
    Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich
    Verpackung, Versandkosten und Versicherung in EURO.
  
 
  - 
    In unseren Preisen sind etwaige Kosten für Zoll, Einfuhr oder
    Sonderabwicklung bei Versand in Länder außerhalb der Europäischen
    Gemeinschaft nicht enthalten. Diese müssen vollständig vom Käufer
    übernommen werden.
  
 
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    Rechnungsregulierung per Scheck oder Wechsel erfolgt nur
    erfüllungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen
    Zustimmung. Der Käufer trägt alle mit den Wechseln und
    Schecks zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die
    Rechtzeitigkeit des Protestes.
  
 
  - 
    Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht
    rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers
    ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen,
    gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer
    Rückhaltung der Zahlung.
  
 
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    Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in
    Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu
    erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  
 
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    Bei Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO behalten wir
    uns folgende Zahlungsbedingungen vor: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3
    bei Versandbereitschaft der Ware und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach
    Rechnungsstellung.
  
 
Lieferzeit
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    Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich
    eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten
    Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei
    Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend,
    wenn sie von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in
    diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware
    rechtzeitig versandt worden ist.
  
 
  - 
    Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
    Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung,
    sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu
    vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei
    Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch
    dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits
    vorliegenden Verzugs entstehen. Bei Geschäftsabschlüssen mit
    Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen
    uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung
    oder Rücktritt vom Vertrag wegen überschreitung nicht
    zulässig. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen
    Bestimmungen.
  
 
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    Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so kann
    der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten
    angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem
    Käufer wegen einer Verzögerung, die in Folge unseres
    Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter
    Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine
    Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede
    volle Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5%
    vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der
    Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß
    genutzt werden kann.
  
 
Gefahrenübergang und Versand
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    Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf
    den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere
    Leistungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen
    haben.
  
 
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    Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der
    Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der
    Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
  
 
  - 
    Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch
    uns nach seinen Wünschen versichert.
  
 
  - 
    Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach
    bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkosten berechnet.
  
 
Gewährleistung
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    Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und
    Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen
    Stand der Technik für die Dauer von 36 Monaten ab Ankunft der
    Sendung am Bestimmungsort. Die Feststellung solcher Mängel ist
    uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen wegen
    unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind
    unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware,
    schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von
    Beanstandungen und Mängelrügen sind
    Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede
    verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir zunächst über
    die Beanstandungen verhandelt haben.
  
 
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    Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss
    weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile
    unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern lassen, neu
    liefern oder durch Gutschrift ausgleichen. Dabei bezieht sich die
    unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf
    eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer
    und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen.
  
 
  - 
    Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen
    sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen
    Kostensätzen Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen des Monteurs,
    nicht jedoch die Arbeitszeit und die Ersatzteile.
  
 
  - 
    Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt
    die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse
    beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
    Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des
    Fremderzeugnisses zustehen.
  
 
  - 
    Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  
 
  - 
    Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen,
    trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln
    nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in
    unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand
    ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne
    unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder
    der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des
    Gegenstandes nicht befolgt.
  
 
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    Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von
    fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft
    verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von uns
    ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für ungeeignete
    oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische
    oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den
    Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß,
    fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
    Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten,
    chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei
    Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird
    keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser
    Verschulden zurückzuführen sind.
  
 
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    Für etwa seitens des Käufers oder Dritter
    unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung
    vorgenommene änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auch an
    Software -,die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem
    Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden
    Folgen ausgeschlossen.
  
 
  - 
    Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen
    und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu
    geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung
    befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung
    beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft
    mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen
    Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist
    für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die
    Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten
    Betriebsunterbrechung verlängert.
  
 
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    Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die
    Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden
    Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom
    Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers
    besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der
    Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des
    Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl
    Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche
    des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind
    ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am
    Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in
    Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des
    Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
  
 
Eigentumsvorbehalt
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    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte
    Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus
    früheren Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer
    entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch
    dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der
    Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers
    vorübergehend ausgeglichen werden sollte. Die Be- oder
    Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets in unserem
    Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
  
 
  - 
    Bei Verbindung mit anderen Gegenständen gelten die für uns
    entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an uns
    abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher
    Bestandteil in die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der
    Käufer schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen
    sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns ab. Die
    Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den
    Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes
    zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer
    Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Erfolgt
    Weiterverkauf mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem
    Gesamtpreis oder haben wir nur Miteigentum, so tritt der Käufer
    schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die
    dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an uns
    ab; eine an uns abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem
    Käufer verbleibenden Restforderung.
  
 
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    Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der
    Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht
    verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter
    auf die Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu
    verständigen; der Käufer hat auf Verlangen sämtliche
    erforderlichen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer
    ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
    Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu
    verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt, die aus
    einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen
    einzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Drittabnehmer zu benennen. Wir
    sind jederzeit berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen
    selbst einzuziehen.
  
 
  - 
    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als
    Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvorbehalt
    entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit
    widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen
    nicht ausdrücklich nochmals nach Eingang bei uns
    widersprechen. übersteigt der Wert der uns eingeräumten
    Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf
    Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der
    überschießenden Sicherheiten verpflichtet.
  
 
  - 
    Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand während des
    Bestehens der Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,
    Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon
    Anzeige zu machen. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, auf
    Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen.
  
 
  - 
    Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis
    zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeit
    (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im
    Interesse des Käufers eingegangen sind.
  
 
Haftung
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    Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen
    Bedingungen getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche
    des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich
    aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
    Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind
    ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von
    Körperschäden und Gesundheitsschäden sowie für den
    Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der
    verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftpflichtgesetzes
    beruhen.
  
 
Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz
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    Jedes Produkt, dass bei uns bestellt wird, kann vom Käufer
    innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an uns zurückgeben
    werden. Die Angabe einer Begründung für die Rücksendung
    ist nicht notwendig. Zur Wahrung der Frist genügt das
    rechtzeitige Absenden der Ware, die Rückgabefrist beginnt mit dem
    Tag des Eingangs des Produktes beim Käufer.
  
 
  - 
    Der Rücksendung ist eine Rechnungskopie und ein Vermerk
    beizufügen, dass der Käufer von seinem Rückgaberecht
    Gebrauch machen will - der Verkäufer erstattet dem Käufer
    dann den Kaufpreis ohne Versandkosten oder verrechnet den Betrag mit
    einer Neubestellung.
  
 
  - 
    Bei Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind,
    wird vom Verkäufer eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.
  
 
Gerichtsstand
  - 
    Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist,
    bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar
    sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer
    Firma oder der Sitz des Käufers.
  
 
Schlussbestimmungen
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    Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Deutsches
    Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer
    uneingeschränkte Anwendung.
  
 
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    Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
    Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen
    Bestimmungen wirksam. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt
    eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende
    wirksame Bestimmung als vereinbart.
  
 
	   
      
	 
    
  
 
  
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