Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschliesslich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

Angebote, Bestellungen und Liefervertrag

  1. Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Zur vertraglichen Bindung bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
  2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungszwecke uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  3. Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei uns. Der Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne gesonderte weitere Berechnung auf einer CPU an einem Ort zu nutzen. Der Käufer hat ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die Software zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
  4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist. Sämtliche änderungen, Ergänzungen, telefonische oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als fest erteilt und kann nicht annulliert oder geändert werden. Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte, Flussdiagramme und Abbildungen sind für die Ausführung nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
  5. Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die Kosten zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen Sätzen für überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Vergütung für Auslagen von Reise, Verpflegung, Unterkunft, Telefonspesen sowie Transport der Installationshilfen werden gesondert berechnet.
  6. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Ware zu liefern und zu berechnen.
  7. Sofern bei Softwarelieferungen im Handbuch eine Lizenzvereinbarung abgedruckt ist, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich gültig. Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware frei Haus an uns zurückzuliefern.
  8. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gehören Schaltpläne, Sourcecodes, Sourcecodedokumentation und weitere technische Unterlagen nicht zum Lieferumfang.

Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherung in EURO.
  2. In unseren Preisen sind etwaige Kosten für Zoll, Einfuhr oder Sonderabwicklung bei Versand in Länder ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht enthalten. Diese müssen vollständig vom Käufer übernommen werden.
  3. Rechnungsregulierung per Scheck oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen Zustimmung. Der Käufer trägt alle mit den Wechseln und Schecks zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
  4. Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft. Auch Mängelrügen und Beanstandungen, gleich auf welchem Grunde sie beruhen, berechtigen nicht zu einer Rückhaltung der Zahlung.
  5. Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
  6. Bei Bestellungen im Gesamtwert von über 3000 EURO behalten wir uns folgende Zahlungsbedingungen vor: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Versandbereitschaft der Ware und 1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

Lieferzeit

  1. Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange grundsätzlich eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in diesem Fall gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt worden ist.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Bei Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem Verzug Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der Verzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen überschreitung nicht zulässig. Im übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung, die in Folge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

Gefahrenübergang und Versand

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen haben.
  2. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über.
  3. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach seinen Wünschen versichert.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, werden Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen von uns gewählt und zu Selbstkosten berechnet.

Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Produkte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 36 Monaten ab Ankunft der Sendung am Bestimmungsort. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Auf diese Einrede verzichten wir auch nicht dadurch, dass wir zunächst über die Beanstandungen verhandelt haben.
  2. Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir alle diejenigen Teile unentgeltlich nach unserer Wahl ausbessern, ausbessern lassen, neu liefern oder durch Gutschrift ausgleichen. Dabei bezieht sich die unentgeltliche Gewährleistung ausschließlich auf eingesandte Ursprungsware. Der Versand hat für den Käufer und für uns jeweils frachtfrei zu erfolgen.
  3. Für Gewährleistungen, die vor Ort beim Käufer erfolgen sollen, berechnen wir zu unseren jeweils gültigen Kostensätzen Fahrtkosten, Fahrtzeit und Spesen des Monteurs, nicht jedoch die Arbeitszeit und die Ersatzteile.
  4. Für Fremderzeugnisse, wie z. B. Computer und Zubehör, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
  5. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  6. Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, trägt der Käufer. Wir sind zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, solange der Käufer mit seiner Zahlung in unangemessenem Verhältnis zur Beanstandung im Rückstand ist. Die Mangelhaftigkeit entfällt, wenn der Käufer ohne unsere schriftliche Zustimmung Nachbesserungen vorgenommen hat oder der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des Gegenstandes nicht befolgt.
  7. Die Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferten Waren von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert werden, sofern diese Veränderungen nicht von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen, fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie bei Einsatz von durch uns nicht zugelassener Soft- oder Hardware wird keine Gewähr übernommen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
  8. Für etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene änderungen oder Instandsetzungsarbeiten auch an Software -,die ohne Abnahme und schriftliche Genehmigung in unserem Haus erfolgen, wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
  9. Der Käufer hat uns zur Vornahme aller notwendigen Ausbesserungen und Ersatzlieferungen die angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
  10. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung eines von uns zu vertretenden Mangels fruchtlos verstreichen lassen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglichkeit oder bei Unvermögen der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Statt des Rücktrittsrechts kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen. Weitere Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren Forderungen, die uns gegenüber dem Käufer entstehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn bei andauernder Geschäftsbeziehung der Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen werden sollte. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen.
  2. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen gelten die für uns entstehenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte als an uns abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in die Anlage eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die ihm hieraus zustehenden Forderungen sicherungshalber in Höhe der Lieferungsforderung an uns ab. Die Veräußerung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer ist nur im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Erfolgt Weiterverkauf mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder haben wir nur Miteigentum, so tritt der Käufer schon jetzt eine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der Vorbehaltsware an dem Gesamtpreis entspricht, an uns ab; eine an uns abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem Käufer verbleibenden Restforderung.
  3. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt, insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Vor Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sind wir unverzüglich zu verständigen; der Käufer hat auf Verlangen sämtliche erforderlichen Schritte hiergegen zu übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Zustand zu halten und sie mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Käufer ist bis auf Weiteres berechtigt, die aus einer Weiterveräußerung resultierenden Kaufpreisforderungen einzuziehen. Auf Verlangen sind uns die Drittabnehmer zu benennen. Wir sind jederzeit berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen.
  4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Diesem Eigentumsvorbehalt entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückerstattung oder Freigabe der überschießenden Sicherheiten verpflichtet.
  5. Der Käufer ist verpflichtet den Liefergegenstand während des Bestehens der Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern und uns hiervon Anzeige zu machen. Erfolgt diese nicht, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen.
  6. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeit (z.B. bei Bezahlung im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren), die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind.

Haftung

  1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körperschäden und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftpflichtgesetzes beruhen.

Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz

  1. Jedes Produkt, dass bei uns bestellt wird, kann vom Käufer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an uns zurückgeben werden. Die Angabe einer Begründung für die Rücksendung ist nicht notwendig. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden der Ware, die Rückgabefrist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Produktes beim Käufer.
  2. Der Rücksendung ist eine Rechnungskopie und ein Vermerk beizufügen, dass der Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen will - der Verkäufer erstattet dem Käufer dann den Kaufpreis ohne Versandkosten oder verrechnet den Betrag mit einer Neubestellung.
  3. Bei Artikeln, welche durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, wird vom Verkäufer eine angemessene Nutzungsgebühr erhoben.

Gerichtsstand

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Sitz des Käufers.

Schlussbestimmungen

  1. Ergänzend gelten die Bestimmungen des deutschen Rechts. Deutsches Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer uneingeschränkte Anwendung.
  2. Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle einer ungültigen Bestimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende wirksame Bestimmung als vereinbart.